Wussten Sie, dass die Anzeigepflichtverletzung sogar gesetzlich geregelt ist? Die Gesetzgebung zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, die Sie mit falschen Angaben beim Abschluss einer
private Krankenversicherung für Beamte begehen würden, finden Sie in § 19 Absatz 1 VVG. Darin steht geschrieben:
„Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet“
Das bedeutet für Sie, dass Ihr Krankenversicherung im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktritt. Als weitere Option könnte auf Ihren Beitrag ein zusätzlicher Risikozuschlag kommen. Dieser könnte übrigens rückwirkend gelten, sodass Sie höhere Summen noch nachträglich zahlen müssten. Die Entscheidung über die Folgen Ihrer Verletzung hängt davon ab, wie die falschen Aussagen in Ihren Gesundheitsfragen zustande gekommen sind. Man unterscheidet in fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich.