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Dienstunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen richtig beantworten

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DU: Gesundheitsfragen richtig beantworten

Dienstunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen als Beamter richtig beantworten

Das sollten Sie als Beamter bei den Gesundheitsfragen beachten

Genaue Angaben zu Gesundheitsfragen machen
Gesetzliche Grundlage beachten
Fragen vollständig beantworten
Arztinformationen anfordern

Gesundheitsfragen in der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)

Vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung müssen Sie einige Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Für die Gesundheitsfragen nehmen sich viele Beamte aber keine Zeit und füllen diese nur nach Gefühl aus. Dass die Antworten der Gesundheitsfragen aber Grundlage für ihre Versicherung sein werden und die Versicherung mitunter nichtig wird, wissen die meisten nicht. Daher sollten Sie sich genau mit den Gesundheitsfragen beschäftigen und diese Aufgabe nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir möchten Ihnen mit diesem Beitrag helfen, richtige Auskunft zu machen, die zu einer optimalen Dienstunfähigkeitsversicherung führen.

Darum müssen Dienstunfähigkeits-Versicherer über Gesundheit der Beamten Bescheid wissen

Zunächst fragen Sie sich garantiert, warum Sie überhaupt so ausführliche Angaben zu den Gesundheitsfragen machen müssen. Das hat einen einfachen Grund: Versicherer müssen so das Risiko zu einer Dienstunfähigkeit einschätzen, das bei Ihnen als Beamter besteht.
Aufgrund Ihrer vorherigen Erkrankungen können Versicherer eine stochastische Hochrechnung machen und herausfinden, welcher Beitrag in Ihrem Falle Sinn ergibt. Dieser Beitrag muss schließlich spätere Kosten aufseiten der Versicherer decken können, damit sich das Modell der Versicherung überhaupt decken kann. Geben Sie beim Beantworten der Gesundheitsfragen bestimmte Erkrankungen nicht an, verfälscht sich die Berechnung und Versicherer müssten Kosten tragen, mit denen Sie nicht gerechnet haben.
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Deshalb sollten Beamte die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten

Damit Beamte nicht einfach Antworten der Gesundheitsfragen zu Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung weglassen oder verfälschen, gibt es sogar eine gesetzliche Grundlage für die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten. In § 19 Absatz 1 VVG finden Sie die folgende Regelung:
„Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet“
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Somit ergibt sich aus der Gesetzesgrundlage eine Pflicht zur Angabe aller Gefahrenumstände in den Gesundheitsfragen, also möglichen Risiken aufgrund von Erkrankungen des Versicherten. Wenn Beamte die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß tätigen, kann es sein, dass der Versicherer den Vertrag auflöst oder verlangt, höhere Beiträge zu zahlen. Dies gilt dann aber auch rückwirkend und Beamte müssen die Beiträge der letzten Jahre noch nachzahlen. 

Alles in allem lohnt es sich daher nicht, Informationen in den Gesundheitsfragen zu verfälschen. Sie schaden sich damit nur selbst und sollten sich deshalb genügend Zeit nehmen, um Ihren vorvertraglichen Anzeigepflichten nachzukommen.

So beantworten Sie die Gesundheitsfragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Für die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen müssen Sie einfach darauf achtgeben, dass Ihre Auskunft vollständig sind. So können die Kosten Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechend berechnet werden. Damit die Antworten der Gesundheitsfragen auch vollständig sind, sollten Sie Fragen nicht zwischen Tür und Angel beantworten. Nehmen Sie sich lieber mal an einem Wochenende Zeit, alle Dokumente herauszusuchen, die sich bezüglich Ihrer Gesundheit angesammelt haben. Übertragen Sie alle Diagnosen in das Formular und beachten Sie dabei immer, dass Sie die drei Aspekte Erkrankung, Beschwerden und Behandlungen ausführlich beschreiben.
Sollten Sie nicht genau wissen, welche Erkrankungen Sie in den letzten Jahren hatten oder Sie haben einfach Angst, etwas vergessen zu haben, dann können Sie auch Ihren Hausarzt kontaktieren. Nach den Paragrafen 83 SGB X, 305 Abs. 1 SGB V und aus dem MBO-Ä müssen Ärzte auf Ihre Anfrage alle gespeicherten Daten über Ihre Gesundheit offenlegen. So können Sie Ihre Gesundheitsfragen ganz einfach vervollständigen!
Achten Sie beim Beantworten der Gesundheitsfragen darauf, dass es keine uneindeutigen Angaben gibt. Steht in den gespeicherten Daten, dass Sie einmal einen Verdacht auf eine Erkrankung hatten, sollten Sie da beim Arzt genauer nachhaken. Ein Verdacht hilft Ihrem Versicherer nämlich nicht weiter und könnte unnötigerweise zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.
Ebenso reichen die Ergebnisse aus der amtsärztlichen Untersuchung nicht für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Untersuchungsaspekte beim Amtsarzt sind nicht deckungsgleich mit den Aspekten, die für die Versicherer wichtig sind. Als Beamter oder Beamtenanwärter müssen Sie zwar eine amtsärztliche Untersuchung durchlaufen, nur sollten diese Ergebnisse höchstens ergänzend, aber nie ausschließlich in Ihren Gesundheitsfragen zum Tragen kommen.
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Zuverlässige Unterstützung für Beamte bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen

Die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist mitunter gar nicht so leicht. Damit Ihre Angaben nicht unvollständig oder zu allgemein sind, bieten wir Ihnen ein umfassendes Beratungsgespräch an.
In diesem Gespräch helfen wir Ihnen bei allen Angaben für Ihre Gesundheitsfragen und können Ihnen darüber hinaus verschiedene Versicherer mit Ihren Leistungen vorstellen. Im Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Dienstunfähigkeitsversicherung in Ihrem Fall am besten passt. Fragen Sie jetzt eine kostenlose Beratung an und unser kompetentes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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