Diese Versicherungen brauchen Mitarbeiter des Ministeriums
Neben einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung benötigen Sie als politischer Beamter oder Landesbeamter auch eine Diensthaftpflichtversicherung, um gegen grob fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die Sie verursachen, gewappnet zu sein. Denn das Risiko besteht bei allen Tätigkeiten im Beamtentum und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es kann immer dazukommen, dass Sie aufgrund Ihrer Fehler finanziell in Rechenschaft gezogen werden. So lässt sich aus den Paragrafen § 78 Abs. 1 BBG und § 839 Abs. 1 BGB in Kombination mit § 33 GG herauslesen, dass Sie einen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schaden dem Dienstherrn ersetzen müssen. Kommt es jedoch zur Schädigung eines Dritten während der Dienstausübung, dann ist zunächst der Dienstherr für die Schadensersatzansprüche zuständig. Stellt sich nun heraus, dass es sich auch hier um vorsätzliches oder grob fahrlässiges Vorgehen handelt, können auch hier die Ansprüche auf Sie als Beamter abgetreten werden. In jedem Falle schützt Sie eine Diensthaftpflicht.

Weitere Versicherungen, die für Sie als Mitarbeiter eines Ministeriums von Bedeutung sein könnten, sind eine Dienstunfähigkeitsversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Unfallversicherung.