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Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

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Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Ihre Vorteile bei uns

Voller Versicherungsschutz
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Vollständige Rente
Vielseitige Tarifauswahl

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Beamte und Referendare oft nicht aus, da sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig werden. Nur mit der richtigen Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten sie einen vollen Versicherungsschutz. Worauf es bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ankommt, warum eine solche Versicherung auf für Referendare wichtig ist und worauf Sie achten sollen, erklärt dieser Artikel.

Was ist die Dienstunfähigkeit?

Eine Dienstunfähigkeit tritt ein, wenn ein Beamter oder Referendar aufgrund seines gesundheitlichen Zustands seinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommen kann. Die Beurteilung über die Dienstunfähigkeit obliegt beim zuständigen Amtsarzt. Für Beamte auf Lebenszeit bedeutet das, dass sie in den Ruhestand versetzt werden und Versorgung durch ihren Dienstherrn erhalten. Nicht immer ist die Versorgung ausreichend, weshalb eine Dienstunfähigkeitsversicherung ein zusätzlicher Schutz ist, der nicht zu vernachlässigen ist.
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Besonderheit bei der Dienstunfähigkeit für Referendare

Auch Referendare sollten sich schon versichern lassen gegen eine Dienstunfähigkeit. Leider kümmern sich die wenigsten um eine gute Absicherung in einem solchen Fall. Referendare haben oft keine Ansprüche auf Ruhegehalt und es folgt eine Entlassung. Bei den meisten Beamten entsteht eine Absicherung durch den Dienstherrn erst nach fünf Jahren. Referendare gehen bei einer Dienstunfähigkeit noch leer aus und müssen sich zuvor selbst um eine Absicherung gekümmert haben.
Aber auch nach fünf Jahren ist die Mindestversorgung durch den Dienstherrn oft nicht genug. Eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall eine gute Idee, um den Verlust zum normalen Gehalt ausgleichen zu können. Von daher lohnt es sich auch schon während des Referendariats eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Und desto früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der regelmäßige Beitrag!

Die verschiedenen Klauseln der Dienstunfähigkeitsversicherung

Wichtig für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Referendare ist die richtige Klausel. Sie müssen unbedingt darauf achten, dass in Ihrer Versicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist. Es gibt verschiedene Arten von Klauseln. Die Art der Formulierung ist wichtig für den vollen Versicherungsschutz. Sie ist notwendig, damit du bei Entlassung oder Ruhestand-Versetzung auch die volle Rente erhältst. Man unterscheidet in echter, unechter und unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel.
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Die echte Klauseln der Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel werden die Punkte "Versetzung in den Ruhestand" und "Entlassung bei Dienstunfähigkeit" mit in die Versicherungspolice aufgenommen. Mit dieser Klausel sind Sie bestens abgesichert und bekommen die vollständige Rente, wenn der Amtsarzt seine Beurteilung ausspricht. Die Absicherung besteht für Beamte sowie für Referendare.
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Die unechte Klausel der Dienstunfähigkeitsversicherung

Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel bringt den meisten Beamten nichts. Zumindest ist das Risiko, dass sie zu nichts führt, sehr hoch. Es wird zwar oft der Begriff Dienstunfähigkeit verwendet, jedoch geht es bei der Zahlung einer Rente darum, dass der Beamte berufsunfähig sein muss. Die Beurteilung des Amtsarztes reicht nicht aus und es muss geprüft werden, ob auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Die unvollständige Klausel der Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel muss nicht unbedingt schlimm sein. Sobald du zum Beamten auf Lebenszeit berufen wurdest, ist für dich auch die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel ausreichend. In dieser Klausel wird die „Versetzung in den Ruhestand“ aufgenommen. Deshalb ist sie für Referendare noch nutzlos. Wenn Sie nämlich während Ihres Referendariats dienstunfähig werden, werden Sie entlassen und die Versicherung würde nicht greifen.
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Die Kosten der Dienstunfähigkeitsklausel für Referendare

Vor allem für Referendare ist es wichtig, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zu teuer wird. Jedoch sollte sie natürlich alle nötigen Leistungen enthalten, damit sie im Ernstfall auch etwas bringt. Wichtig für die Höhe der Tarife ist jeweils, wie hoch die Rente am Ende ausfallen sollte und wie lange die Laufzeit sein soll. Die Höhe Ihrer Rente können Sie bei den Dienstunfähigkeitsversicherungen selber festlegen. Empfehlenswert ist mindestens 75 % Ihres Einkommens.
So erhalten Sie eine Rente, von der Sie gut leben können, ohne viele Abstriche machen zu müssen. Natürlich erhöht sich auch der Beitrag, je höher Ihre Rente sein soll. Darüber hinaus ist wichtig für Versicherer, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit bei Ihnen ist. Dafür schauen sich Versicherer Ihre Krankenakte ganz genau an und berechnen anhand der Erkrankungen das Risiko. Je nach Höhe des Risikos wird auch ihr Beitrag höher.

Die richtige Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Beamte

Es gibt eine Menge Versicherer, die unterschiedliche Dienstunfähigkeitsversicherungen anbieten. Welche da die beste Option ist, ist nicht auf Anhieb zu erkennen. Empfehlenswert ist der Vergleich verschiedener Tarife, um eine DU-Versicherung zu finden, die Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie die perfekte Dienstunfähigkeitsversicherung für sich und Ihre Referendariats- sowie Beamtenzeit finden sollen, dann ist ein unabhängiges Beratungsgespräch eine gute Möglichkeit, die verschiedenen Optionen kennenzulernen. Melden Sie sich einfach bei uns für eine umfassende Beratung. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und suchen Tarife, die zu Ihren Vorstellungen passen aus unserem breiten Versicherungsrepertoire heraus.
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