Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, den Unterschied zwischen
Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit zu erkennen.
Gesetzlich gilt jeder Beamte, der für einen bestimmten Zeitraum krank ist und seinen Job in dieser Zeit nicht erfüllen kann, noch nicht als dienstunfähig. Die entsprechenden gesetzlichen Hintergründe finden sich im Bundesbeamtengesetz. Im Gegensatz dazu, wenn die Krankheit eine langfristige Beeinträchtigung verursacht, wodurch man nach den Bedingungen des Bundesbeamtengesetzes seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, wird man als dienstunfähig bezeichnet. Die Dienstunfähigkeit wird allein vom Dienstherrn attestiert und muss nicht unbedingt zuerst durch ärztliche Unterlagen bezeugt werden. Der zweite Fall wäre eine Berufsunfähigkeit.