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Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

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Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Das bietet sie Ihnen

Finanzielle Absicherung
Voller Dienstunfähigkeitsschutz
Ruhegehalt im Ernstfall
Erhalt des Lebensstandarts

Dienstunfähigkeit für Lehrer ist eine essenzielle Absicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist wichtig für Lehrer, um eine finanzielle Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit zu haben. Auch wenn Lehrer als Beamte auf Lebenszeit eine Mindestversorgung in Form eines gesetzlichen Ruhegehalts haben, ist eine DU, also eine Dienstunfähigkeitsversicherung, keine schlechte Idee. Das gesetzliche Ruhegehalt reicht oft nicht, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Lehrer und andere Beamte können als dienstunfähig erklärt werden. Laut § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz sind Beamte dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund des körperlichen Zustandes nicht mehr den Dienst ausüben können. Ein weiterer Fall der Dienstunfähigkeit tritt ein, wenn ein Lehrer oder ein anderer Beamte krankheitsbedingt innerhalb der letzten sechs Monate insgesamt drei Monate lang seinen Dienstpflichten nicht nachkommen konnte und es zusätzlich in den nächsten sechs Monaten nicht zu einer vollständigen Dienstfähigkeit kommen wird.
Über die Gesundheit urteilt der Amtsarzt. Aufgrund dessen Beurteilung entscheidet der Dienstherr, ob ein Lehrer für dienstunfähig erklärt werden muss. Für jeden Lehrer ist der Dienstherr das jeweilige Bundesland, in dem er arbeitet.
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Besonderheit für Lehrer und Referendare

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist ein Schutz vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit. Mit der Absicherung sollen die finanziellen Einbußen abgefangen werden. Denn bei einer richtigen Dienstunfähigkeitsversicherung erhält der Versicherte eine Dienstunfähigkeit-Rente vom Versicherer. Je nach Versicherung entfallen auch die Beitragskosten.

Für wen ist sie geeignet?

Die DU ist für alle Beamten und Beamtenanwärter geeignet. Darunter sind Lehrer auf Widerruf, Lehrer auf Probe und Lehrer auf Lebenszeit, aber auch Lehramtsstudierende. Sie sollten bedenken, dass Sie von einem frühzeitigen Versicherungsabschluss profitieren. Da eine Versicherung auf Grundlage Ihrer Krankenakte geschlossen wird und dementsprechend die Höhe des Beitrags bestimmt wird, ist es sinnvoll, so früh wie möglich eine Versicherungspolice zu unterschreiben. Je jünger Sie sind, desto weniger Vorerkrankungen haben Sie, die angegeben werden müssen und ihr Beitrag wird geringer ausfallen.
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Das ist zu beachten

Vor allem zu Beginn haben verbeamtete Lehrer noch keinen hohen Schutz, wenn sie dienstunfähig werden. Erst nach fünf Jahren Wartezeit steht ihnen ein Ruhegehalt zu. Die Höhe dieses Ruhegehalts berechnet sich nach der erbrachten Zeit im Dienst. Das bedeutet, je früher ein Lehrer dienstunfähig wird, desto geringer ist die finanzielle Leistung, die der Dienstherr erbringt. Oft reicht die finanzielle Versorgung nicht aus, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Damit diese finanziellen Einbußen irgendwie aufgefangen werden können, gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung, die einen zusätzlichen Rentenbetrag zahlt, wenn sie im Voraus abgeschlossen wurde.

Darum ist eine DU-Versicherung für Lehrer wichtig

Sie sollten als Lehrer unbedingt über diese zusätzliche Absicherung nachdenken. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen eines Lehrers. Gerade in Zeiten, wo es an vielen Schulen Lehrermangel gibt, ist die Belastung im Alltag sehr hoch. Gerade Stress ist ein bedeutender Faktor, der schon in vielen Fällen zur Dienstunfähigkeit geführt hat. Auch wenn Sie zum momentanen Zeitpunkt nicht vermuten, dienstunfähig zu werden, ist es immer gut, abgesichert zu sein. Was die Zukunft so bringt, weiß keiner so genau. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung nimmt zumindest eine Sorge. Im Jahre 2017 haben beispielsweise 12 % der Lehrer frühzeitig aufgrund einer Dienstunfähigkeit aufgehört zu arbeiten.
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Was gibt es beim Abschluss einer DU-Versicherung als Lehrer zu beachten?

Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte durchdacht sein. Wenn Sie sich entschließen, eine DU-Versicherung abzuschließen, dann wählen Sie nicht einfach die Erstbeste, sondern informieren sich erst mal über die verschiedenen Versicherer und ihre Tarife. Zum einen müssen Sie sich Gedanken machen, wie hoch Sie sich mit Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern möchten. Denn Sie können selber über die Höhe der Rente entscheiden. Je höher die Rente im Ernstfall sein soll, desto höher wird natürlich auch Ihr Beitrag sein. Am besten ist, wenn Sie ungefähr 75 % Ihres Einkommens versichern lassen, damit Sie auch alle Kosten decken und Ihren Lebensstandard so weiterführen können.
Das heißt, wenn Sie als Lehrer aufgrund einer Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie Ihre Dienstunfähigkeitsrente. Das ist im Prinzip die beste Klausel, die Sie bekommen können. So haben Sie auch schon während Ihrer Lehramtsanwärterzeit den vollen Versicherungsschutz. Sind Sie also noch Referendar, dann achten Sie unbedingt darauf, dass die Klausel echt ist und beide Punkte enthält. Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel sind beide zuvor erwähnten Punkte nicht enthalten. Zwar wird vielleicht der Begriff Dienstunfähigkeit genannt, jedoch erhalten Sie den Schutz nur, wenn Sie auch für berufsunfähig erklärt werden. Dies geschieht unabhängig von der Beurteilung des Amtsarztes.

So wird unterschieden

Außerdem müssen Sie bei Abschluss einer DU-Versicherung beachten, wie die entsprechende Klausel lautet. Denn hier gibt es minimale Formulierungsunterschiede, die im Zweifel dazu führen, dass Sie die Rentenbeträge doch nicht ausgezahlt bekommen. Man unterscheidet zwischen echter, unechter und unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel. Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel werden die Punkte „Entlassung bei Dienstunfähigkeit“ und „Versetzung in den Ruhestand“ erwähnt.
Eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel liegt vor, wenn nur der Punkt „Versetzung in den Ruhestand“ in die Versicherungspolice aufgenommen wurde. Dies ist kein Problem, wenn Sie schon Beamter auf Lebenszeit sind. Dann können Sie sowieso nicht wegen Ihrer Dienstunfähigkeit einfach entlassen werden. Sollten Sie sich noch in der Ausbildung befinden und dienstunfähig werden, haben Sie keine Ansprüche auf Zahlung der Dienstunfähigkeit-Rente, wenn nur eine unvollständige Klausel in Ihrer Versicherung enthalten ist.

So finden Sie die beste Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Um eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, lohnt es sich, die verschiedenen Angebote und Tarife der Versicherer miteinander zu vergleichen. Achten Sie vor allem auf die passende Dienstunfähigkeitsklausel, damit Sie im Ernstfall auch Rentenbeiträge in Ihrer Wunschhöhe erhalten. Wenn Sie sich nicht alleine im Versicherungsdschungel zurechtfinden, gibt es verschiedene Beratungsangebote von unabhängigen Versicherungsmaklern. Wir von DeBeam haben uns beispielsweise darauf spezialisiert, Sie im gesamten Versicherungsprozess zu unterstützen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir sind als unabhängige Versicherungsmakler von keiner Versicherungsgesellschaft abhängig und können auf das Angebot vieler Versicherer zugreifen. So finden wir garantiert eine Versicherung, die zu Ihnen passt. Fragen Sie jetzt einfach ein erstes Beratungsgespräch an!
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