Private Krankenversicherung: Gesundheitsfragen richtig beantworten

Was müssen Beamte beim Beantworten der Gesundheitsfragen beachten?

Das gilt es bei den Gesundheitsfragen für die private Krankenversicherung zu beachten

Gesundheitsfragen in der privaten Krankenversicherung

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist es notwendig, sogenannte Gesundheitsfragen zu beantworten. Versicherte beschäftigen sich in der Regel nicht ausgiebig mit der Beantwortung der Gesundheitsfragen und unterschätzen, wie wichtig es ist, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Am Ende ist eine Krankenversicherung wertlos, wenn sie auf falschen Aussagen beruhend abgeschlossen wurde. Damit Ihnen dieser Fehler nicht passiert, haben wir in diesem Beitrag alle wichtigen Informationen zur Beantwortung der Gesundheitsfragen für den Antrag zur privaten Krankenversicherung zusammengestellt.
 
Der im Vergleich sehr geringe Preis und die erstklassigen Leistungen sprechen oft für die Entscheidung zu einer PKV. Da die Beihilfe die Leistungen in einigen Fällen nicht so wie die private Krankenversicherung bezuschusst oder übernimmt, gibt es den Beihilfeergänzungstarif. Mit diesem Tarif können alle Lücken ausnahmslos geschlossen werden.


Warum Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten müssen

Wussten Sie, dass die Anzeigepflichtverletzung sogar gesetzlich geregelt ist? Die Gesetzgebung zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, die Sie mit falschen Angaben beim Abschluss einer private Krankenversicherung für Beamte begehen würden, finden Sie in § 19 Absatz 1 VVG. Darin steht geschrieben:
 
„Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet“
 
Das bedeutet für Sie, dass Ihr Krankenversicherung im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktritt. Als weitere Option könnte auf Ihren Beitrag ein zusätzlicher Risikozuschlag kommen. Dieser könnte übrigens rückwirkend gelten, sodass Sie höhere Summen noch nachträglich zahlen müssten. Die Entscheidung über die Folgen Ihrer Verletzung hängt davon ab, wie die falschen Aussagen in Ihren Gesundheitsfragen zustande gekommen sind. Man unterscheidet in fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich.

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Wie Sie die Gesundheitsfragen richtig beantworten

Für eine richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen, sollten Sie immer überprüfen, ob Sie die Fragen vollständig ausgefüllt haben. Damit Sie dies sicherstellen können, nehmen Sie sich unbedingt Zeit beim Ausfüllen. Gehen Sie lieber mehrmals die einzelnen Fragen durch, damit Sie am Ende keine Angaben vergessen.
 
Wenn es eine Diagnose eines Arztes gibt, dann fügen Sie sie unbedingt hinzu. Wann sind die Schmerzen das erste Mal aufgetreten? Wie haben sich die Schmerzen entwickelt? Wie wurden die Schmerzen behandelt und seit wann sind die Schmerzen verschwunden, falls dem so ist? Generell werden immer die drei Bereiche Beschwerden, Erkrankung und Behandlung abgefragt. Sie sollten Sie bei jeder einzelnen Erkrankung ausführlich beantworten.

Nicht ungefragt Angaben machen

 

Sie müssen über Krankheiten oder Verletzungen berichten, die womöglich schon etwas länger zurückliegen. Nehmen Sie sich also genügend Zeit alte Dokumente aufzusuchen, um die Fragen fehlerfrei auszufüllen. Dabei ist ebenfalls wichtig, dass Sie die Angaben so spezifisch wie möglich machen. Angaben wie „Schmerzen im Bein“ sind zu ungenau. Am besten geben Sie an, ob es sich um Muskelschmerzen, Gelenkschmerzen, Schmerzen infolge einer Verletzung oder Ähnliches handelt. Wenn es eine Diagnose eines Arztes gibt, dann fügen Sie sie unbedingt hinzu

Generell werden immer die drei Bereiche Beschwerden, Erkrankung und Behandlung abgefragt. Sie sollten Sie bei jeder einzelnen Erkrankung ausführlich beantworten.

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Informationen von Ihrem Arzt einfordern

Wenn Sie sichergehen möchten, können Sie Ihre Gesundheitsdaten auch von Ihrem Arzt einfordern. Denn aus den Paragraphen 83 SGB X, dem 305 Abs. 1 SGB V sowie aus der MBO-Ä (Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte) geht hervor, dass Sie als Patient das Recht haben, alle gespeicherten Daten über Ihre Gesundheit auf Anfrage von Ihrem Arzt zu erhalten.
 
Sollte in der Dokumentation Ihrer Diagnosen mal die Formulierung „Verdacht auf…“ auftauchen, dann sprechen Sie Ihren Arzt am besten direkt darauf an. Mit Vermutungen wird Ihr Versicherer nicht weiterkommen, je nachdem könnte dies negativ ausgelegt werden. In einem Gespräch mit Ihrem Arzt können Sie klären, was es damit auf sich hat.

Sollten Sie sich jetzt fragen, wann Sie freiwillig oder gesetzlich versichert sind, dann ist die Unterscheidung ganz einfach. Eine Pflicht zu Versicherung besteht bei Studenten, die 105-110 € zahlen, Arbeitslose mit ALG1 sowie alle Angestellten, die mit ihrem Einkommen bei unter 63.000 € brutto Jahreseinkommen liegen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Studenten, die ungefähr 200 € zahlen, Arbeitslose ohne ALG1 und Angestellte mit Jahreseinkommen über 63.000 € brutto freiwillig versichert sind.

Warum wollen Versicherer überhaupt so viel über Ihre Gesundheit wissen

Versicherer stellen auf Grundlage Ihrer Angaben in den Gesundheitsfragen fest, wie hoch die Wahrscheinlichkeit bestimmter Kosten während Ihrer Versicherungszeit sein werden. Das heißt, welche Behandlungen, in welcher Höhe vermutlich anfallen werden. Durch die Angabe vorheriger Erkrankungen können sie diese Kostenwahrscheinlichkeit besser voraussagen und mit eventuellen Risikozuschlägen teurer Behandlungen ausgleichen. Wenn Sie spezielle Vorerkrankungen haben, die vermutlich in Zukunft behandelt werden müssen, wird Ihr Beitrag höher sein als der Standardbetrag.
 
Machen Sie manche Angaben in Ihren Gesundheitsfragen nicht, werden womöglich Behandlungskosten nicht übernommen. Sie haben eine Krankheit als eine nicht erwähnenswerte Lappalie eingestuft, obwohl der Versicherer da anderer Meinung gewesen wäre.


Die amtsärztliche Untersuchung

Als Beamter oder Beamtenanwärter müssen Sie auch eine amtsärztliche Untersuchung durchlaufen. Die Untersuchungsaspekte sind aber ganz andere als bei Ihrer Versicherung. Ein Amtsarzt schaut nur, ob Sie für die Beamtenlaufbahn geeignet sind oder die Gefahr besteht, dass Sie vor einer Pensionierung aus dem Dienst austreten müssen.

Bei der Prüfung Ihrer Gesundheit für eine private Krankenversicherung ist es noch mal anders. Denn im Normalfall gilt eine private Krankenversicherung viel länger als bis zum Pensionseintritt. Wie die gesundheitlichen Ergebnisse Ihres Amtsarztes sind, ist für die private Krankenversicherung also nicht relevant

Sie haben noch Fragen zur Beantwortung der Gesundheitsfragen?

Oder benötigen professionelle Unterstützung, da Sie sich einfach nicht sicher sind, ob Ihre Angaben so in Ordnung sind? Kein Problem, dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir helfen Ihnen gerne bei der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen und finden für Sie den besten Versicherer, ganz individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Wenn Sie möchten stellen wir auch eine anonyme Voranfrage an die Versicherer. Schon seit Jahren beschäftigen wir uns mit Themen wie der privaten

Krankenversicherung und können mit unserer Expertise weiterhelfen. Fragen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch an.