Damit Ihnen als Referendar die Entscheidung zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung etwas einfacher fällt, haben wir hier die Unterschiede festgehalten. Die Beiträge einer gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrem Einkommen. Ein gewisser prozentualer Anteil, der ungefähr bei 15,5% liegt, wird als Beitrag monatlich gezahlt. Angestellte profitieren als Pflichtversicherte vom Arbeitgeberanteil. Circa die Hälfte des Beitrags wird vom Arbeitgeber übernommen. Wenn Sie als Referendar Beamter auf Widerruf sind, gilt dies für Sie leider nicht. In diesem Fall müssen Referendare den kompletten Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse entrichten.
Bei der privaten Krankenkassenversicherung errechnet sich der Beitrag an den Aspekten Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Je nach Bundesland werden circa die Hälfte der Kosten von der Beihilfe übernommen, weshalb die PKV günstiger als die GKV sein kann.
Dass Familienmitglieder ohne Einkommen mitversichert sind, gibt es nur bei der gesetzlichen Krankenkasse. Familienmitglieder müssen bei der privaten Krankenversicherung eigenständig versichert werden. Dafür profitieren sie aber ebenfalls von der
Beihilfe und bekommen Teilkosten erstattet. Für Lebens- oder Ehepartner sind dies ungefähr 70% und für berücksichtigungsfähige Kinder sogar 80%.