Wie bereits erwähnt, haben Beamtenanwärter als Beamte auf Widerruf einen Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn. Die Höhe der Unterstützung berechnet sich auf Grundlage des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihren Dienstpflichten nachgehen, und Ihrer Kinder, die bei der Zahlung der
Beihilfe ebenfalls berücksichtigt werden. Auch wenn Sie zunächst ein Beamtenanwärter sind. In der Regel liegt die Höhe der Unterstützung bei 50 bis 70%.