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Diensthaftpflichtversicherung für Beamte

Wieso ist die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte sinnvoll?
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Die Diensthaftpflicht für Beamte

Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte

Das beinhaltet die Diensthaftpflichtversicherung

Personenschaden
Sachschaden
Vermögensschaden
Mietsachschäden

Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte - Wo lauert das Risiko?

Das Risiko im Alltag einen Schaden aus Versehen zu verursachen ist groß. Es kann überall passieren - bei der Arbeit, in der Freizeit, bei sportlichen Aktivitäten, auf Reisen national oder auch international, auf Feiern aber auch als Helfer bei einem Umzug beispielsweise. Der Tag hat 24 Stunden und genau so lange besteht auch das Risiko aus Versehen zu beschädigen oder eine Person zu verletzen.
Es gibt unendlich viele Situationen im Leben. Sie fahren jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit? Die Risikoträger in Ihrem Umfeld sind möglicherweise vielfältig - Freunde, Familie, Bekannte, deren Partner und Kinder, etc.
Dafür gibt es die Privathaftpflichtversicherung.

Die Diensthaftpflichtversicherung geht noch einen Schritt weiter

Beamte und auch manches Mal Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen einer besonderen Haftungssituation.

§ 78 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz für Beamte

„Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“
DeBeam Beamtenversicherung Bild zu Diensthaftpflicht 78 Abs 1 Bundesbeamtengesetz
DeBeam Beamtenversicherung Bild zu Diensthaftpflicht 839 Abs 1 Bundesgesetzbuch

§ 839 Abs. 1 Bundesgesetzbuch für Beamte

„Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.“ Auf Angestellte im öffentlichen Dienst, beamtenähnlich Bedienstete, Soldaten, etc. werden diese Regelungen entsprechend angewende.

Mögliche Schadensbereiche, die eine Diensthaftpflichtversicherunge abdeckt:

Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging
Verlust von Dienstschlüsseln
Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen
Dienstfahrzeug-Regress
Geräte-Regress
DeBeam Beamtenversicherung Bild zu Diensthaftpflicht mögliche Schadensbereiche
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Alltägliche Beispiele aus verschiedenen Ämtern von Beamten, für die die Diensthaftpflichtversicherung greift

Finanzamt
Der Beamte setzt einen überhöhten Freibetrag bei der Erbschaftssteuer an. Dies führt zu Mindereinnahmen des Fiskus.
Schadenart: Vermögensschaden
Bauamt
Der Beamte hat eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt. Daraufhin beginnt der Bauherr mit den Bauarbeiten. Dann wird die Baugenehmigung aufgrund eines Widerspruchs des Nachbarn aufgehoben. Aufwendungen beim Bauherrn entstehen.
Schadenart: Vermögensschaden
Polizei
Durch Schüsse aus der Dienstwaffe werden unbeteiligte Personen verletzt. Das Opfer erleidet einen Personenschaden.
Ein Hundertschaftenpolizist lässt auf einer Demonstration seine Ausrütstung unbeobachtet. Sie wird von Unbekannten entwendet.
Schadenart: Personenschaden/
Sachschaden
EDV-Bereich
Der für Datensicherung zuständige Bedienstete lässt das Sicherungsprogramm nicht rechtzeitig laufen. Bei einem Systemausfall gehen Datenerfassungen eines gesamten Tages verloren. Die Nacherfassung ist nur mit Überstunden der Sachbearbeiter zu schaffen.
Schadenart: Vermögensschaden
Lehrer
Ein Lehrer ist während seiner Pausenaufsicht nicht auf dem Hof, als sich mehrere Schüler bei einer Rangelei verletzen.
Schadenart: Personenschaden
Katasteramt
Der Beamte stellt das Vermessungsgerät nicht ordnungsgemäß auf, es fällt nach kurzer Zeit um. Das hochkomplexe Gerät erleidet einen Totalschaden.
Schadenart: Sachschaden
Bereich
Beispiel
Schadensart
Finanzamt
Der Beamte setzt einen überhöhten Freibetrag bei der Erbschaftssteuer an. Dies führt zu Mindereinnahmen des Fiskus.
Vermögensschaden
Bauamt
Der Beamte hat eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt. Daraufhin beginnt der Bauherr mit den Bauarbeiten. Dann wird die Baugenehmigung aufgrund eines Widerspruchs des Nachbarn aufgehoben. Aufwendungen beim Bauherrn entstehen.
Vermögensschaden
Polizei
Durch Schüsse aus der Dienstwaffe werden unbeteiligte Personen verletzt. Das Opfer erleidet einen Personenschaden.
Ein Hundertschaftenpolizist lässt auf einer Demonstration seine Ausrütstung unbeobachtet. Sie wird von Unbekannten entwendet.
Personenschaden
Sachschaden
EDV-Bereich
Der für Datensicherung zuständige Bedienstete lässt das Sicherungsprogramm nicht rechtzeitig laufen. Bei einem Systemausfall gehen Datenerfassungen eines gesamten Tages verloren. Die Nacherfassung ist nur mit Überstunden der Sachbearbeiter zu schaffen.
Vermögensschaden
Lehrer
Ein Lehrer ist während seiner Pausenaufsicht nicht auf dem Hof, als sich mehrere Schüler bei einer Rangelei verletzen.
Personenschaden
Katasteramt
Der Beamte stellt das Vermessungsgerät nicht ordnungsgemäß auf, es fällt nach kurzer Zeit um. Das hochkomplexe Gerät erleidet einen Totalschaden.
Sachschaden
Aber ACHTUNG! „Echte Vermögensschäden“, also Schäden, die den Geschädigten finanziell benachteiligen und aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind (z. B. Fehlberechnung, Falschberatung, Fehlentscheidung, etc.), sind in der Regel nicht Teil der normalen Deckung in der Diensthaftpflichtversicherung und müssen explizit eingeschlossen oder über einen separaten Haftpflichtvertrag abgesichert werden. Bei Berufen, in denen es sich schnell um hohe Summen Dritter handelt, wie z.B. Finanzämtern und Bauämtern, sollten Sie dem Kunden eine möglichst hohe Vermögenschadendeckung nahe legen. Der Verlust von Bargeld ist weiterhin ausgeschlossen.
Feuerwehr, Polizei, die städtische Müllabfuhr und viele weitere Institutionen nutzen eigene Fahrzeuge. Normalerweise sind Schäden an diesen durch die Benzinklausel aus Privathaftpflichtverträgen ausgeschlossen

Die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Diensthaftpflichtversicherung

Personenschäden: Schäden an Menschen in Folge von Verletzungen und Unfällen.
Sachschäden: Dies beinhaltet Schäden an Gegenständen, Geräten, Maschinen, Fahrzeugen etc.
Vermögensschäden: Finanzielle Schäden resultierend aus vorangegangenen Personenschäden - wie im obigen Beispiel.
Selbstbehalt: Als Selbstbehalt wird der Betrag bezeichnet den man im Falle eines Schadens selbst zu zahlen bereit ist, bevor die Versicherung die fällige Differenz darüber hinaus begleicht.
Forderungsausfalldeckung: Wenn jemand eine Person schädigt oder auch etwas kaputt macht, selbst aber keine Haftpflichtversicherung hat und den verursachten Schaden auch nicht bezahlen kann, reguliert die eigene Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.
Mietsachschäden: Diese sind Schäden an gemieteten und meist auch geliehenen Sachen.
Gefälligkeitsschäden: Diese Schäden sind interessant für diejenigen, die oft Freunden, der Familie oder Beaknnten helfen - bei einem Umzug, beim Einkaufen uvm. Hierbei verursachte Schäden werden bei schlechten Haftpflichtversicherungen oft nicht abgedeckt.
Sublimits: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sind Oberbegriffe für mögliche Schäden. Innerhalb der einzelnen Kategorien gibt es aber noch weitere Rubriken wie beispielsweise die so genannten Gefälligkeitsschäden. Für diese gilt entweder eine Summenbegrenzung oder aber der Selbstbehalt ist wesentlich höher als in anderen Schadensfällen.
Sublimits können im Fall der Fälle entweder Erstattungsbegrenzungen oder auch Selbstbehalte sein.
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Bin ich ein Kandidat für eine Diensthaftpflichtversicherung?

Hier in Deutschland sollte jeder eine Haftpflichtversicherung haben. Jetzt stellt sich aber wahrscheinlicher auch jeder die Frage "warum"? Nun, ganz einfach weil es im BGB so verankert ist. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist jeder, der irgendeine Art von Schaden verursacht, zu einem Schadensersatz verpflichtet. Hierfür kennt das Gesetz keine Obergrenze. Dies bedeutet, dass man für Schäden jeder Art in voller Höhe haften muss - egal wie hoch auch immer der Betrag ist. Wenn man sich nun einmal klar macht wie günstig eine eigene Haftpflichtversicherung im Jahr zu haben ist, immerhin ist man mit etwa 52 EUR im Jahr dabei, ist es im Prinzip grob fahrlässig keine eigene Versicherung für die Haftpflicht zu haben. Besonders wenn man eine Familie hat ist es immer besser eine Versicherung für die Haftpflicht zu haben - gerade Kinder verursachen oft Schäden, meistens aus Versehen. http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Üblicherweise sind Kinder bei den Eltern mitversichert. Nach Abschluss ihrer ersten Ausbildung fallen sie in den meisten Fällen aus der Versicherung raus. So auch aus der Haftpflicht. Auch der Abbruch einer Ausbildung oder eines Studiums gilt bereits als Erstausbildung. In seltenden Fällen. gerade bei alten Tarifen sind sie Kinder noch mitversichert, auch noch bei Volljährigkeit oder Adresswechsel. Hier muss man sich aber im speziellen Fall der Haftpflicht bei seiner Versicherung erkundigen.
Vorsicht ist geboten, wenn Ihre Eltern oder auch die Schwiegereltern im Alter zu Ihnen ziehen. Nicht in jedem Tarif einer Haftpflicht sind sie mitversichert.

Wie sieht die Haftpflichtversicherung aus und wie funktioniert sie?

Eine private Haftpflichtversicherung schützt alle Mitglieder eines Haushalts vor den finanziellen Folgen eventuell verursachter Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftpflicht ist zuständig für die Regulierung von berechtigt verursachten Schäden. Ebenso ist sie zuständig für die Abwehr von unberechtigten Forderungen. Sie können es als eine Art Wette ansehen. Der Wettbeitrag ist extrem günstig, dafür muss man aber die Versicherung bei Schäden bis zu x-Millionen EUR zahlen. Das Prinzip ist simpel. Man bezahlt man seinen Beitrag, nachdem man sich einen passenden Vertrag für die Haftpflicht herausgesucht hat und ist von diesem Zeitpunkt an für den in der Police angegebenen Zeitraum versichert.
Die Basis der Haftpflicht bildet immer die Absicherung der Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Doch Vorsicht ist geboten bei diesen Fällen: Für weitere Themen wie beispielsweise Forderungsausfall, Mietsachschäden etc. gibt es die sogenannte Sublimits - dies sind bestimmte Voraussetzungen die für die einzelnen Rubriken unter den Oberbegriffen Personen-, Sach- und Vermögensschäden gelten. Beispiel: Mietsachschäden sind nur für 10.000 EUR in der Haftpflicht versichert, obwohl Sachschäden übergeordnet bis 5 Mio. EUR gedeckt sind. Dies gilt ins besonders für das Thema "deliktsunfähige Kinder"!

Welche Vorteile und Nachteile bietet die Haftpflichtversicherung?

Vorteile

Der Vorteil einer Haftpflicht für Singles liegt klar auf der Hand: Die Absicherung für Schäden ist deutlich günstiger im Vergleich zu den anfallenden Kosten aufgrund des Schadens. Im Zweifel kann man sich das oben beschriebe Beispiel nochmals vor Augen führen: Der enstandene Schaden kostet rund 10 000EUR, die Versicherung im Vorfeld nur etwa 32EUR. Gerade als junger Mensch kann man solch einen immens hohen Betrag in den meisten Fällen nicht bezahlen. Schnell gerät man so in die Schuldenfalle. Da wäre es besser gewesen im Vorfeld eine Versicherung für eine Haftpflicht abzuschließen. Eine private Haftpflichtversicherung sorgt für Entspannung und Sicherheit in allen Lebenslagen.

Nachteile

Im Wesentlichen gibt es einen großen Nachteil: Da man es als eine Wette ansieht, gibt es kein Geld zurück, wenn man keinen Schaden hatte bzw. verursacht hat.
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Wie hoch sollte die Versicherungssumme für eine Diensthaftpflichtversicherung sein?

Die Versicherungssumme der Diensthaftpflicht gibt es für Personen- und Sachschäden frei zu wählen. Separat ist sie für Vermögensschäden, da diese meist standardisiert vorgegeben sind. Die wichtigsten sind die Personen- und Sachschäden, daher hier im Augenmerk: Es gibt die Stufen 1 Mio. EUR, 3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR,10 Mio. EUR und 20 Mio. EUR. Mittlerweile gibt es auch Tarife mit unbegrenzter Deckung.
DeBeam Beamtenversicherung Bild zu Lehrer DU darum ist sie für Lehrer wichtig
Eine Millionen sowie 3 Millionen EUR Tarife sind nach unserer Erfahrung deutlich zu niedrig. Gerade im Falle von Personenschäden und deren finanzielle Folgen ist man heutzutage sehr schnell bei hohen Summen von mehreren Millionen Euro. Dies trifft gerade dann zu, wenn zum Beispiel mehrere Personen involviert sind.
In den meisten Fällen ist eine 5 Millionen Euro Deckung ausreichend. 10 und 20 Millionen EUR Deckung sind ebenfalls gut.

Nicht nur der Preis ist wichtig

Viele Angebote locken mit wahnsinns Preisen. Spottbillig und im Gegenzug Premium Leistungen. Mal ehrlich, wie soll so etwas funktionieren? Es gibt auch Autos für 300 EUR KP. Natürlich gibt es in einzelnen Fällen auch Sondertarife oder Rabatte. Aber was hilft einem ein billiger Tarif, wenn
a)
Nicht genau das versichert ist was benötigt wird, sondern die Sublimits eklatante Lücken enthalten oder aber
b)
Der Beitrag für die Haftpflicht jedes Jahr steigt
Eines ist hier immer vorprogrammiert: der unnötige Ärger. Am größten ist er jedoch dann, wenn man die Prämie bezahlt hat und einen Schaden erstattet bekommen will, die Versicherung sich jedoch nun quer stellt.
Hypothesen
1. Als erstes sollte man genau hinsehen was man haben möchte - anschließend den Preis dafür prüfen.

2. Für ein Mehr an Service und Informationen sind 5 EUR mehr auch gerechtfertigt.

3. Folgt aus 1) und 2): Schließlich sucht man doch bei einer Versicherung eine herausragende Leistung und nicht etwa einen Preis.

Wir helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen

Für weitere Fragen rund um das Thema Diensthaftpflichtversicherung für Beamte stehen wir Ihnen jederzeit für ein individuelles Beratungsgespräch am Telefon oder vor Ort zur Verfügung. Gemeinsam finden wir den für Sie passenden Tarif und sichern Sie richtig ab.
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