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Beihilfesätze für Beamte

Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter

Das umfassen die Beihilfe

Beihilfe
Freie Heilfürsorge
Wahlleistungen
Regelleistungen

Allgemeine Informationen zur Beihilfe

Grundsätzlich setzt sich ja bei Beamten die Leistung im Krankheitsfall aus der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung zusammen. Je nach Land und damit Beihilferecht sowie dem Familienstand gibt es Kombinationen von 50/50, 70/30 etc. für die Erstattung von Rechnungen, die im Krankheitsfall anfallen. Das hat erstmal noch nichts unmittelbar mit den Kosten der PKV für Beamte zu tun, sondern meint einfach die Aufteilung der Erstattung.
Im Grunde gibt es 17 Ordnungen der Beihilfe, nämlich die für Bundesbeamte und die der 16 Bundesländer. Diese Ordnungen der Beihilfe unterscheiden sich nicht nur in den Erstattungen für Brillen und Zähne, sondern regeln zum Beispiel auch Hilfsmittel und Selbstbeteiligungen sowie die sogenannten Wahlleistungen. Unter uns: wir haben mittlerweile eigene Tabellen für die unterschiedlichen Beihilfen und Beihilfesätze entwickelt die wir für die Beratung nutzen, ansonsten hätten wir auch keinen Überblick über die Details. Diese Tabellen sind allerdings durchaus wichtig, weil sich ja auch die privaten Krankenversicherungen in den Leistungen unterscheiden und so sogar je nach Land eine PKV besser sein kann für die Beamten dort als eine andere. Eine besondere Bedeutung hat dabei der sogenannte Beihilfeergänzungstarif.

Vorteile der Beihilfe für Beamte und Referendare

Beamte und Referendare haben durch die Beihilfeverordnungen und Besoldungsregeln einen Anspruch auf Beihilfe zu den Krankheitskosten. Beihilfe meint damit schlichtweg einen Zuschuss in Form einer Kostenerstattung von X-Prozent der durch eine Krankheit entstandenen Kosten. Der Umfang der Beihilfe ist in der jeweils zutreffenden Beihilfeverordnung genauer definiert und umfasst Art und Höhe des Erstattungsumfangs.

Vorsicht: Beihilfe ist Ländersache und ist immer etwas anders

Wie Sie feststellen können werden keine 100% der entstehenden Kosten durch die Beihilfe gedeckt, sondern es verbleibt eine Rest, für den man eine Restkostenversicherung benötigt. Folgende Fragen sind daher vorab zu beantworten:
Wer ist der Dienstherr und welcher Verordnung der Beihilfe unterliegen Sie?
Wie hoch ist Ihr prozentualer Anspruch auf Beihilfe?
Was deckt die Beihilfe ab und welche Lücken bestehen?
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Unterschiede der Beihilfe je Bundesländer

Bund, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Beihilfeberechtigter
stationärer Beihilfeanspruch:
50% (50%)
Regelleistungen:
50% (50%)
Wahlleistungen:
50% (50%)
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern
stationärer Beihilfeanspruch:
70% (50%)
Regelleistungen:
70% (50%)
Wahlleistungen:
70% (50%)
Ehegatte
stationärer Beihilfeanspruch:
70% (50%)
Regelleistungen:
70% (50%)
Wahlleistungen:
70% (50%)
Versorgungsempfänger
stationärer Beihilfeanspruch:
70% (50%)
Regelleistungen:
70% (50%)
Wahlleistungen:
70% (50%)
Kind
stationärer Beihilfeanspruch:
80% (80%)
Regelleistungen:
80% (80%)
Wahlleistungen:
80% (80%)
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein
Beihilfeberechtigter
stationärer Beihilfeanspruch:
50%
Regelleistungen:
50%
Wahlleistungen:
Keine
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern
stationärer Beihilfeanspruch:
70%
Regelleistungen:
70%
Wahlleistungen:
Keine
Ehegatte
stationärer Beihilfeanspruch:
70%
Regelleistungen:
70%
Wahlleistungen:
Keine
Versorgungsempfänger
stationärer Beihilfeanspruch:
70%
Regelleistungen:
70%
Wahlleistungen:
Keine
Kind
stationärer Beihilfeanspruch:
80%
Regelleistungen:
80%
Wahlleistungen:
Keine
Hessen
Beihilfeberechtigter, ledig
stationärer Beihilfeanspruch:
50%
Regelleistungen:
65%
Wahlleistungen:
65%
Beihilfeberechtigter, verheiratet/verwitwet
stationärer Beihilfeanspruch:
55%
Regelleistungen:
70%
Wahlleistungen:
70%
Bremen
Beihilfeberechtigter, ledig
stationärer Beihilfeanspruch:
50%
Regelleistungen:
65%
Wahlleistungen:
65%
Beihilfeberechtigter, verheiratet/verwitwet
stationärer Beihilfeanspruch:
55%
Regelleistungen:
70%
Wahlleistungen:
70%
Bundesland
Ambulanter Beihilfeanspruch
Stationärer Beihilfeanspruch
Regel-
leistungen
Wahl-
leistungen
Bund, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Beihilfeberechtigter
Beihilfeberechtigter ab 2 Kinder
Ehegatte
Versorgungsempfänger
Kind
50% (50%)
70%
(50%)
70% (50%)
70% (50%)
80% (80%)
50% (50%)
70%
(50%)
70% (50%)
70% (50%)
80% (80%)
50% (50%)
70%
(50%)
70% (50%)
70% (50%)
80% (80%)
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein
Beihilfeberechtigter
Beihilfeberechtigter ab 2 Kinder
Ehegatte
Versorgungsempfänger
Kind
50%
70%
(70%)
70%
70%
80%
50%
70%
(70%)
70%
70%
80%
Keine
Keine
/
Keine
Keine
Keine
Hessen
Beihilfeberechtigt, ledig
Beihilfeberechtigter verheiratet/verwitwet
50%
55%
(55%)
65%
70%
(70%)
50% (50%)
70%
(70%)
Bremen
Beihilfeberechtigt, ledig
Beihilfeberechtigter verheiratet/verwitwet
50%
55%
(55%)
65%
70%
(70%)
65%
70%
(70%)
Bei erstmaligem Anspruch auf Beihilfe nach dem 01.01.2013 gelten die in Klammern stehenden Sätze. Sobald Sie diese Fragen und damit Ihre Beihilfeansprüche geklärt haben, können Sie sich darüber Gedanken machen, welcher Versicherungsschutz Sie interessiert und wie für Sie die bestmögliche Absicherung aussehen könnte.
Damit haben Sie dann die Grundlagen für die in der Beratung folgenden Leistungs- und Tarifvergleiche für die Restkostenversicherung.
Hinweis: Häufig wird in die Falle getappt: „Ich habe mal so einen Onlinerechner gefunden, da sieht es so aus, als ob die PKV’s für Beamte alle mehr oder weniger gleich sind.“ Der Schein trügt. Denn die üblichen Vergleichsrechner online haben in der Regel rote Kreuzchen und grüne Häckchen bei den Leistungspunkten. Was aber im Kleingedruckten dahinter steht, darauf kommt es an. Deswegen wird auch bei vielen Beratern gerne vergessen, dass nicht die sogenannten Haupttarife (als für die bspw. 50%) bei der PKV entscheidend sind, sondern im gleichen Maße die Beihilfeergänzungstarife die Aufstocken, wenn die Beihilfe etwas nicht übernimmt. Denn die Beihilfe zahlt nicht immer den vollen Prozentsatz der angegeben wird, sondern nur „grundsätzlich“.

Beihilfesätze der verschiedenen Dienstherren

Beihilfe in Hessen und Bremen:

Die 5%ige Erhöhung der Sätze gilt nicht, wenn der Ehegatte beihilfeberechtigt oder pflichtversichert ist oder über der Einkommensgrenze verdient
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhöht sich der Bemessungssatz um 5% bis maximal 70%
Der Bemessungssatz erhöht sich um 10% für Versorgungsempfänger
Für stationäre Leistungen erhöht sich der ambulante Bemessungssatz um 15% bis maximal 85% (nur Hessen)
Für berücksichtigungsfähige Angehörige gelten dieselben Sätze

Beihilfe in Hamburg

Wahl zwischen „klassischer“ Beihilfe und „Pauschal-Beihilfe“ (= Beitragszuschuss zum Versicherungsbeitrag)
Pauschal-Beihilfe in Höhe von 50% des nachgewiesenen KV-Beitrags je Person egal ob GKV oder PKV vollversichert
Max. Zuschuss in Höhe von 50% des KV-Beitrags im Basistarif bei PKV
Entscheidung ist unwiderruflich, d.h. für die Dauer der Verbeamtung
Pauschal-Beihilfe gibt es nicht zur Pflegepflichtversicherung ( hier besteht unverändert Beihilfeanspruch)
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Sonderfall: Beihilfe für Polizeibeamte und Soldaten

Alle Auflistungen Stand 20.11.2019 geltend für Beamte, Anwärter, Referendare (Ämter, Behörden, Richter, Justiz, Polizei, Jura, Verwaltung, Lehramt)
Bundesland
während Ausbildung
nach Ausbildung
Wahlleistungen (Zweibettzimmer, Privatarzt)
täglicher Abzug für Zweibettzimmer während freien Heilfürsorge
Bundeswehr
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
ab Besoldungsgruppe A8
nein
Bundespolizei
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
100%
14,50€
Baden-Württemberg
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
Bei Zahlung von 22,00 €: 50% (bei bis zu einem Kind) oder 70% (ab zwei Kindern)
nein
Bayern
freie Heilfürsorge
Beihilfe
nein
nein
Berlin
im einfachen und mittleren Dienst freie Heilfürsorge
Beihilfe
nein
nein
Brandenburg
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge, beihilfeberechtigte Polizei-Beamte können bis 31.12.2019 in die Heilfürsorge wechseln
nein
nein
Bremen
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
nein
nein
Hamburg
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge, wenn ein Eigenanteil von 1,4% vom Grundgehalt vereinbart werden, sonst Beihilfe
nein
nein
Hessen
Beihilfe
Beihilfe
nein
entfällt
Mecklenburg-Vorpommern
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
nein
entfällt
Nordrhein-Westfalen
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
50% (bei bis zu einem Kind) oder 70% (ab zwei Kinden)
Zweibettzimmer: 15,00 € für 30 Tage pro Jahr
Privatarzt: 10,00 € für 30 Tage pro Jahr
Niedersachsen
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge, wenn 1,3% vom Grundgehalt als Eigenanteil vereinbart sind, ansonsten Beihilfe
100%
nein
Rheinland-Pfalz
Beihilfe
freie Heilfürsorge, während des Dienstes in der Bereitschaftspolizei, in allen anderen Fällen Beihilfe
nein
entfällt
Saarland
Beihilfe
Beihilfe
nein
entfällt
Saarland
Beihilfe
Beihilfe
nein
entfällt
Sachsen
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
nein
nein
Sachsen-Anhalt
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge, wenn Besoldungseinbehalt vereinbart wird, sonst Beihilfe
nein
nein
Schleswig-Holstein
freie Heilfürsorge, wenn ein Eigenanteil von 1,4% vom Grundgehalt vereinbart werden, sonst Beihilfe
freie Heilfürsorge, wenn ein Eigenanteil von 1,4% vom Grundgehalt vereinbart werden, sonst Beihilfe
nein
nein
Thüringen
freie Heilfürsorge
Beihilfe
50% (bei bis zu einem Kind) oder 70% (ab zwei Kindern)
ja
Bundesland
während Ausbildung
nach Ausbildung
Wahlleistungen (Zweibettzimmer, Privatarzt)
täglicher Abzug bei Aufenthalt im Zweibettzimmer während der freien Heilfürsorge
Bundeswehr
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
ab Besoldungsgruppe A8
nein
Bundespolizei
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
100%
14,50€
Baden-Württemberg
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
Bei Zahlung von 22,00 €: 50% (bei bis zu einem Kind) oder 70% (ab zwei Kindern)
nein
Bayern
freie Heilfürsorge
Beihilfe
nein
nein
Berlin
im einfachen und mittleren Dienst freie Heilfürsorge
Beihilfe
nein
nein
Brandenburg
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge, beihilfeberechtigte Polizei-Beamte können bis 31.12.2019 in die Heilfürsorge wechseln
nein
nein
Bremen
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
nein
nein
Hamburg
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge, wenn ein Eigenanteil von 1,4% vom Grundgehalt vereinbart werden, sonst Beihilfe
nein
nein
Hessen
Beihilfe
Beihilfe
nein
entfällt
Mecklenburg-Vorpommern
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
nein
nein
Nordrhein-Westfalen
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
50% (bei bis zu einem Kind) oder 70% (ab zwei Kinden)
Zweibettzimmer: 15,00 € für 30 Tage pro Jahr
Privatarzt: 10,00 € für 30 Tage pro Jahr
Niedersachsen
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge, wenn 1,3% vom Grundgehalt als Eigenanteil vereinbart sind, ansonsten Beihilfe
100%
nein
Rheinland-Pfalz
Beihilfe
freie Heilfürsorge, während des Dienstes in der Bereitschaftspolizei, in allen anderen Fällen Beihilfe
nein
entfällt
Saarland
Beihilfe
Beihilfe
nein
entfällt
Sachsen
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge
nein
nein
Sachsen-Anhalt
freie Heilfürsorge
freie Heilfürsorge, wenn Besoldungseinbehalt vereinbart wird, sonst Beihilfe
nein
nein
Schleswig-Holstein
freie Heilfürsorge, wenn ein Eigenanteil von 1,4% vom Grundgehalt vereinbart werden, sonst Beihilfe
freie Heilfürsorge, wenn ein Eigenanteil von 1,4% vom Grundgehalt vereinbart werden, sonst Beihilfe
nein
nein
Thüringen
freie Heilfürsorge
Beihilfe
50% (bei bis zu einem Kind) oder 70% (ab zwei Kindern)
ja

Wir helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen

Für weitere Fragen rund um das Thema Beihilfe für Beamte stehen wir Ihnen jederzeit für ein individuelles Beratungsgespräch am Telefon oder vor Ort zur Verfügung. Gemeinsam finden wir den für Sie passenden Tarif und sichern Sie richtig ab.
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