Grundsätzlich setzt sich ja bei Beamten die Leistung im Krankheitsfall aus der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung zusammen. Je nach Land und damit Beihilferecht sowie dem Familienstand gibt es Kombinationen von 50/50, 70/30 etc. für die Erstattung von Rechnungen, die im Krankheitsfall anfallen. Das hat erstmal noch nichts unmittelbar mit den Kosten der
PKV für Beamte zu tun, sondern meint einfach die Aufteilung der Erstattung.
Im Grunde gibt es 17 Ordnungen der Beihilfe, nämlich die für Bundesbeamte und die der 16 Bundesländer. Diese Ordnungen der Beihilfe unterscheiden sich nicht nur in den Erstattungen für Brillen und Zähne, sondern regeln zum Beispiel auch Hilfsmittel und Selbstbeteiligungen sowie die sogenannten Wahlleistungen. Unter uns: wir haben mittlerweile eigene Tabellen für die unterschiedlichen Beihilfen und Beihilfesätze entwickelt die wir für die Beratung nutzen, ansonsten hätten wir auch keinen Überblick über die Details. Diese Tabellen sind allerdings durchaus wichtig, weil sich ja auch die privaten Krankenversicherungen in den Leistungen unterscheiden und so sogar je nach Land eine PKV besser sein kann für die Beamten dort als eine andere. Eine besondere Bedeutung hat dabei der sogenannte Beihilfeergänzungstarif.