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Die Beihilfe und ihre Unterschiede

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Die Beihilfe für Beamte

Die Beihilfe für Beamte

Was beinhaltet sie?

Finanzielle Unterstützung
Krankheits-, Geburts- & Todesfallabsicherung
Übernahme der Leistungskosten
optionale Leistungsansprüche

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe wird Beamten, Soldaten und Richtern im Krankheitsfalle gewährt. Sie ist eine finanzielle Unterstützung des jeweiligen Dienstherrn gegenüber den Staatsdienern und kann sich von Land zu Land und auch von Land zu Bund unterscheiden. Die finanziellen Leistungen aus der Beihilfe decken nicht alle Behandlungen ab, weshalb Beamte, Beamtenanwärter und Referendare verpflichtet sind, eine Krankenversicherung abzuschließen. Aus diesem Grund sollten Beamte genau verstehen, was es mit der Beihilfe auf sich hat. So können Sie sich für die Krankenversicherung entscheiden, die für Sie das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was die Beihilfe ist und was es zu beachten gilt, wenn Sie eine Krankenversicherung abschließen möchten.

Das gilt es zu beachten

Die Beihilfe gehört zur Alimentation von Beamten, Soldaten und Richtern. Es geht dabei um eine Krankheits-, Geburts- und Todesfallabsicherung. Allerdings kann die Beihilfe nicht ohne eine zusätzliche Krankenversicherung existieren. Sie können sich das so vorstellen: Sie erhalten im Krankenhaus eine Leistung. Die Kosten dieser Leistung werden zu ungefähr der Hälfte von der Beihilfe übernommen. Die andere Hälfte bleibt so gesehen übrig, weshalb eine zusätzliche Krankenversicherung essenziell ist. Die Krankenversicherung übernimmt dann diesen Teil der Leistungskosten.
Die Höhe der Beihilfe ist grundsätzlich nicht einheitlich. So gibt es die Beihilfe auf Bundesebene für Bundesbeamte und die Beihilfe, die Beamte in den verschiedenen Ländern erhalten. Diese kann sich auch von Land zu Land unterscheiden. Wie die Beihilfe, was bezahlt, ist also grundverschieden und nicht einheitlich geregelt. Aus diesem Grund ist es für Sie als Beamter sehr wichtig, eine Krankenversicherung mit einem Beihilfeergänzungstarif zu wählen, die Lücken entsprechend füllen kann.
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Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Bevor Sie sich für eine spezielle Versicherung bei einem Versicherer entscheiden, müssen Sie für sich klären, ob Sie eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung für Beamte möchten. Wenn Sie von der Beihilfe profitieren wollen, was natürlich sinnvoll ist, dann sollten Sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung absehen. Denn die Beihilfe kommt nur bei der privaten Krankenversicherung zum Tragen. Bei einer GKV zahlen Sie immer, außer in wenigen norddeutschen Bundesländern, den vollen Betrag, obwohl Sie nicht von Zusatzleistungen profitieren, die in einer Privaten enthalten wären. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen übernehmen Sie dank der Beihilfe nur einen gewissen Teilbetrag und bekommen so günstiger eine Krankenversicherung mit vorteilhaften Leistungen.
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Wahlleistungen innerhalb der Beihilfe in den Bundesländern Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz 

Die Beihilfe übernimmt vor allem Kosten für Standardleistungen wie beispielsweise ein Mehrbettzimmer im Krankenhaus und allgemeine andere Krankenhausleistungen. Wünschen Sie sich aber ein Einbett- oder Zweibettzimmer, dann können Sie dies nur über Wahlleistungen machen. Wahlleistungen funktionieren wie eine Krankenzusatzversicherung. Sie zahlen einen weiteren Beitrag für bessere Leistungen. Ein Vorteil bei den Wahlleistungen ist, dass Sie nur einmal diesen Beitrag zahlen müssen, auch wenn die Wahlleistungen für alle Personen Ihres Haushaltes gelten. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder profitieren ebenfalls von den zusätzlichen Leistungen.
Oft kommt es aufgrund der Wahlleistungen in Krankenhäusern zu Problemen. Die Krankenhausangestellten können nämlich nicht gleich erkennen, welche Beiträge ein Patient zahlt und ob er Wahlleistungen erhalten kann. Diese Informationen sind aus der Privatpatientenkarte nämlich nicht zu erkennen. Es kann also dazukommen, dass Sie Leistungen erhalten, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Da die Leistungen aber bereits erbracht worden sind, müssen sie auch bezahlt werden. Die Rechnung bleibt dann bei Ihnen hängen und Sie müssen teure Behandlungen oder Leistungen selber übernehmen.

Lernen Sie mich gerne kennen

Bei Fragen zur Beihilfe stehen ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Ich berate Sie gerne bei der richtigen Wahl der Krankenversicherung und passenden Leistungen zu Ihren Vorstellungen und Wünschen. Melden Sie sich einfach bei mir für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.
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